Ambulante Jugendhilfe



Die SHN bieten im Rahmen der ambulanten Jugendhilfe unterschiedlichste Formen der Systemischen Beratung an. Diese richtet sich grundsätzlich ressourcen- und klientenzentriert an Familien oder andere Systeme in denen eine Veränderung gewünscht ist.

Erarbeitung der elterlichen Präsenz

Die Arbeit mit der elterlichen Präsenz ist ein spezialisiertes didaktisches Mittel, um die natürliche Autorität von Eltern, und somit ihre elterliche Rolle, wiederherzustellen. Viele Eltern verlieren ihre Autorität, da es in der Entwicklung der Erziehung zu verschiedenen Veränderungen gekommen ist.

Die Erarbeitung der elterlichen Präsenz findet ihre Anwendung fast ausschließlich in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Durch verschiedenste Methoden, wie zum Beispiel paradoxe Interventionen, Aufstellungen, Ressourcenerarbeitung und andere systemische Methoden, ist eine Veränderung des Verhaltensmusters des Kindes, durch die Veränderung und Kontrolle der Eltern, angestrebt.

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Die Erziehungsbeistandschaft soll ein Beistand zur Erziehung sein, um dem Kind eine Unterstützung im Rahmen der Erziehung und seiner sozialen und emotionalen Entwicklung geben zu können.

Auch hier verfolgen die SHN den systemischen Ansatz und das Case Management, welches sich während der Zusammenarbeit mit dem Kind / Jugendlichen und den Eltern an dessen Ressourcen und Kompetenzen orientiert.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und bedingt immer die Mitarbeit und Bereitschaft der Familie.

Auch hier verfolgen die SHN den systemischen Ansatz und das Case Management, welches sich während der Zusammenarbeit mit der Familie an dessen Ressourcen und Kompetenzen orientiert.

Systemische Familientherapie

Die aufsuchende Familientherapie richtet sich an Familiensysteme, in denen es verstärkt um neu zu erwerbende Handlungsstrategien und Rollenfindung innerhalb des familiären Systems geht. Hier liegt der Fokus auf der Neustrukturierung des Familiensystems unter der Berücksichtigung der vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Familie. So werden gemeinsam, mit der Familie unter Hinzunahme von systemischen Methoden, lösungsorientierte Handlungsmuster entwickelt und gefestigt.

Clearing

Das Clearing umfasst im Rahmen des Case Managements die Zielerarbeitung mit den jeweiligen, am Prozess beteiligten Personen. Das Clearing beinhaltet eine konkrete Betrachtung des Systems mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen und Netzwerken. Ziel des Clearings ist es, einen umfassenden Einblick ins System zu bekommen und den jeweiligen individuellen  Hilfebedarf zu eruieren.

Betreuung von jungen Müttern/Vätern/Eltern im ambulanten Bereich

In einigen Fällen ist es (jugendlichen) Müttern/Vätern/Eltern, welche besondere Unterstützung benötigen, möglich ihre Kinder im eigenen Haushalt zu betreuen und keine stationäre Hilfe nach § 19 SGB VIII in Anspruch nehmen zu müssen. In diesem Fall bieten wir eine kindeswohlorientierte individuelle Betreuung in dem System an. Die Fachleistungsstunden werden dann im Rahmen der Hilfeplanung genau definiert.

Ausführung begleitender Umgangskontakt zur Herkunftsfamilie

Verschiedene Lebenssituationen können dazu führen, dass Besuchskontakte mit dem Kind durch einen Träger begleitet werden. Die Hilfe beinhaltet die Begleitung und Beobachtung der Interaktion zwischen Eltern und Kind, eine Vor- und Nachbereitung mit den Beteiligten und eine Dokumentation.  Eigene Räumlichkeiten um den Kontakt kindgerecht und entwicklungsentsprechend durchzuführen stehen der SHN zur Verfügung.

Wie kann ich Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen?

Es gibt Lebenssituationen in denen man sich mit den alltäglichen familiären Herausforderungen belastet fühlt. Falls Sie sich den Herausforderungen nicht mehr gewachsen fühlen oder sich in einer Krise befinden, haben Sie die Möglichkeit Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht auf Hilfe hat erstmal jeder, sowohl Eltern als auch Kinder oder Jugendliche. Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie das für Sie zuständige Jugendamt kontaktieren und dort einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen. Gemeinsam mit dem Jugendamt wird daraufhin ein für Sie individueller Hilfebedarf ermittelt. Die Ausführung dieser Hilfe wird von einem Träger übernommen, der Sie  ambulant in Ihrer Familie betreut und unterstützt. Es besteht eine freie Trägerwahl, so dass Sie selbst mitentscheiden können, welches Trägerkonzept zu Ihrem Hilfebedarf passt. Im Rahmen einer Hilfeplanung wird der jeweilige Unterstützungsbedarf und die richtige Hilfemaßnahme ermittelt.