Der Weg zu uns!



Wie werde ich Erziehungsstelle?

Erziehungsstellen können Familien, Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen sein, bei der die Bezugsperson eine pädagogische oder medizinische Vorbildung besitzt. Darüber hinaus können auch Menschen ohne pädagogische Ausbildung als Erziehungsstelle fungieren. Hier sind die Persönlichkeit und/ oder besondere persönliche oder praktische Erfahrungen im pädagogischen, sozialen Bereich oder im Lebensumfeld einzelner Bewerber, ausschlaggebend für die SHN, um diese Personen als Erziehungsstellen zu führen.

Erziehungsstellen arbeiten ressourcenorientiert. Sie benötigen Empathie, Geduld, Konfliktfähigkeit sowie die Fähigkeit den Familienalltag zu reflektieren. Flexibilität und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft sowie eine offene und tolerante Grundeinstellung tragen zum Gelingen einer Maßnahme bei.
Die Unterbringung in einer Erziehungsstelle soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen Rahmen und die erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten. Zur Sicherung des Kindeswohls, muss orientiert an den Bedürfnissen des Kindes, die Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse erfolgen und eine Integration in die Familie und das soziale Umfeld ermöglicht werden.

Erziehungsstelle bei den Systemischen Hilfen Niederrhein bedeutet:
• eine regelmäßige und alltagsnahe Begleitung durch eine Fachkraft
• kollegialen Austausch um die genannten Herausforderungen und Aufgaben gemeinsam zu erarbeiten und reflektieren
• therapeutische Unterstützung
• mind. 4 x jährlich externe Supervision durchlaufen (in Krise und/oder bei Bedarf auch häufiger)
• Teilnahme an Erziehungsstellentreffen/ Gesprächsgruppen
• Teilnahme an Fortbildungsangeboten und Erste-Hilfe-Kurs
• Anspruch auf Entlastungsangebote im häuslichen Kontext und/oder im freizeitpädagogischen Bereich
• Teilnahme an Festen und Feiern

Fühlen Sie sich angesprochen und finden sich in der vorigen Beschreibung wieder?
Können Sie sich vorstellen, einem Kind mit einer besonderen Geschichte einen sicheren Lebensmittelpunkt anzubieten?
Dann bewerben Sie sich oder informieren sich ganz unverbindlich!
Wir freuen uns auf Sie.

Wie kann ich eine Integrationshilfe/ Schulassistenz beantragen?

Es entstehen für Ihr Kind vermehrt herausfordernde Situationen im schulischen Kontext? Ihr Kind benötigt Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltages? Sie haben den Wunsch, dass Ihr Kind trotz kognitiver und körperlicher Beeinträchtigung den Unterricht an einer Regelschule besucht?

Dann haben Sie die Möglichkeit, sich an das für sie zuständige Jugendamt bzw. Sozialamt zu wenden. Welche Institution für sie zuständig ist, ist abhängig vom Personenkreis, welchem Ihr Kind zugehörig ist (Personenkreis § 53,54 SGB XII , § 35a, § 27 SGB VIII).

Die Begleitung durch eine Integrationshilfe wird nur auf Antrag gewährt, welchen sie beim zuständigen Sozialamt bzw. Jugendamt erhalten. Hat das Jugendamt bzw. das Sozialamt der Begleitung durch eine Integrationshilfe zugestimmt, haben sie freie Trägerwahl und sind berechtigt sich einen passenden Träger auszusuchen. Bspw. erhalten Sie durch das Sozialamt eine Liste von möglichen Trägern. Unter Angebote erhalten sie einen Einblick in unsere Hilfsmaßnahmen.

Die SHN bieten im Rahmen der Schulischen Maßnahmen unterschiedlichste Formen der Begleitung an. Diese ist abhängig von der Art Bewilligung, welche das Sozialamt bzw. Jugendamt ausstellen. Die Begleitung richtet sich grundsätzlich nach den Ressourcen und dem Hilfebedarf des Kindes.

Wie kann ich Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen?

Sie benötigen Rat / Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder? Sie fühlen sich überfordert, und haben das nicht den „richtigen“ Weg zu finden? Es entstehen Unsicherheiten die sie destabilisieren? Dann wenden sie sich an das für sie zuständige Jugendamt. Natürlich können dies auch die Kinder und Jugendlichen selbst tun.

Hilfen zur Erziehung werden nur auf Antrag gewährt, dies bedeutet, dass man beim zuständigen Jugendamt einen entsprechenden Antrag stellen muss. Jeder hat das Recht sich bei Fragen der Erziehung an sein zuständiges Jugendamt zu wenden. Hat das Jugendamt der Hilfe zugestimmt, haben sie freie Trägerwahl und sind berechtigt sich einen passenden Träger auszusuchen. Gemeinsam mit diesem und dem Jugendamt wird dann vereinbart welche Hilfeform die richtige für ihre Themen sein kann. Hilfen zur Erziehung können auch noch für über 18-Jährige gewährt werden. Unter Angebote erhalten sie einen Einblick in unsere Hilfsmaßnahmen.